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   BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65   

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BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65 (https://dejure.org/1968,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1968 - II C 35.65 (https://dejure.org/1968,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1968 - II C 35.65 (https://dejure.org/1968,1214)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Gewährung von Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ( G 131) - Erwerb eines Anspruchs auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung durch einen Berufsunteroffizier - Abhängigmachung der Versorgung vom Vorliegen der Arbeitsverwendungsunfähigkeit - ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Erst aus den Absätzen 1 und 3 bis 7 des § 53 G 131 (F. 1957 und 1961) ergibt sich, ob und in welcher Höhe diese "Stichtagverpasser" zu versorgen sind (vgl. BVerwGE 24, 44 [47 ff.]).

    Allerdings erscheint es - darin ist der Revision beizupflichten - folgerichtig, bei der Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957 und 1961) auch den Begriff "dienstunfähig" dem am 8. Mai 1945 geltenden Wehrrecht zu entnehmen, also nicht der Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131, wie es nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für richtig gehalten worden ist (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] und die hierzu in dem vorbezeichneten Urteil BVerwGE 24, 44 geäußerten Bedenken).

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Das Gesetz zu Art. 131 GG berücksichtigt keineswegs alle bis zum 8. Mai 1945 erdienten Anwartschaften; dies ist durch Art. 131 GG gedeckt (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Das Revisionsgericht ist gemäß § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - in Verbindung mit § 562 ZPO an die rechtlichen Ausführungen im angefochtenen Urteil über den Inhalt und die Anwendung der §§ 11 und 88 WFVG und der hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen gebunden; denn diese Vorschriften gehören weder dem revisiblen Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO noch dem nach Maßgabe des § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) revisiblen Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303) an.
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Das Urteil vom 21. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 270) befaßt sich mit dem Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG.
  • BVerwG, 28.06.1962 - II C 123.61

    Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der durch

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Allerdings erscheint es - darin ist der Revision beizupflichten - folgerichtig, bei der Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957 und 1961) auch den Begriff "dienstunfähig" dem am 8. Mai 1945 geltenden Wehrrecht zu entnehmen, also nicht der Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131, wie es nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für richtig gehalten worden ist (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] und die hierzu in dem vorbezeichneten Urteil BVerwGE 24, 44 geäußerten Bedenken).
  • BVerwG, 21.06.1963 - VI C 99.61
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65
    Aus dem gleichen Grunde ist auch das von der Revision ferner angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1963 - BVerwG VI C 99.61 - (DVBl. 1963 S. 895) für die hier zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines

    Soweit das Berufungsgericht sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft und hierzu, ausgehend von BVerwGE 14, 289 (292) [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], mehrere Urteile des VI. Senats anführt (S. 11 der Urteilsausfertigung), hat es nämlich unbeachtet gelassen, daß im Zeitpunkt des Erlasses des Berufungsurteils bereits seit Jahren gegen die Auffassung, daß die Fiktion des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1957, 1961) auch für die Auslegung des Begriffs "dienstunfähig" in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957, 1961) maßgeblich sei, in der Rechtsprechung, und zwar auch in der veröffentlichten Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Bedenken angemeldet waren, ohne daß es allerdings in den bisher entschiedenen Fallen auf diese Kontroverse ankam (vgl. BVerwGE 24, 44 [45]; ferner Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] [118] sowie Urteile vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -, vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 6.70 - und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 8.70 -).

    Diese Bedenken des erkennenden Senats beruhen auf der Erwägung, daß der Gesetzgeber für die beiden Gruppen der sogenannten Stichtagsverpasser in § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957) - hier anzuwenden nach Haßgabe der Verweisung in § 55 Abs. 1 Satz 1 G 131 - zwar nur die Voraussetzungen bestimmt hat, deren Erfüllung den Zugang zu der "Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bis 7" dieser Vorschrift eröffnet (vgl. das erwähnte Urteil BVerwG II C 35.65), daß aber die "Stichtagsverpasser", und zwar beide Gruppen des § 53 Abs. 2 Satz 1, nicht schlechter als die vergleichbaren "Stichtagserfüller" stehen sollten, der Gesetzgeber sie also auch nicht von der Versorgung ausschließen wollte, die § 35 G 131 in den Fällen vermittelt, in denen die Dienstunfähigkeit, hier also die Hinderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel (§ 53 Abs. 1 Satz 5 G 131), erst nach dem 8. Mai 1945 (aus irgendeinem Grunde) eingetreten ist.

  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei

    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden arbeitsdienstrechtlichen Begriffs der" Dienstunfähigkeit" (§ 23 Abs. 2, § 82 der Bekanntmachung über die zusammenhängende Fassung der für die Reichsarbeitsdienstfürsorge und -Versorgung geltenden Vorschriften vom 29. September 1938 [RGBl. I S. 1253] - RADFVV -) gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 92.65

    Abgrenzung zwischen "Sachverständigem" und "sachverständigem Zeugen" -

    Ob diese Auffassung unmittelbar aus dem in § 53 Abs. 2 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 verwendeten Begriff "dienstunfähig" herzuleiten ist, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61] angenommen hat, oder ob sie erst aus der in dieser Vorschrift enthaltenen Rechtsfolgenverweisung abzuleiten ist (vgl. BVerwGE 24, 44 [50] sowie die Urteile vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 21.65 [ZBR 1968 S. 352] und BVerwG II C 35.65 -), könnte hier wie in früheren Entscheidungen des Senats offenbleiben.
  • BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70

    Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das Tatsachengericht von dem

    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
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